2026 ändert sich für Verbraucher in Deutschland eine ganze Reihe an Punkten – vor allem bei Rente/Sozialversicherung, Steuern, Krankenversicherung
und privater Altersvorsorge.
Rente und Altersvorsorge
• Gesetzliche Renten sollen zum 1. Juli 2026 um rund 3,7 Prozent steigen.
• Mit der sogenannten „Aktivrente“ können Ruheständler ab 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich zusätzlich
steuerfrei verdienen, zahlen darauf aber weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
• Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro monatlich
(101.400 Euro jährlich); dadurch zahlen Gutverdiener höhere Rentenbeiträge, können aber auch mehr in die betriebliche Altersvorsorge steuer- und sozialversicherungsbegünstigt umwandeln.
• Für die geförderte private Vorsorge ist eine Reform mit einem neuen „Altersvorsorgedepot“ als
flexibler Alternative zur klassischen Riester-Rente geplant; hier entfällt der bisherige Garantiezwang, um höhere Renditechancen zu ermöglichen.
Steuern und Arbeit
• Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2026 auf 12.348 Euro (zusammenveranlagte Ehepaare:
24.696 Euro), womit kleinere Einkommen steuerlich entlastet werden.
• Für bestimmte Einkommensgruppen im unteren und mittleren Bereich verschiebt sich durch die geänderten
Tarife und Freibeträge die Steuerlast nach unten, während sehr hohe Einkommen tendenziell mehr Abgaben leisten.
• Der Gesetzgeber plant weitere Entlastungen etwa bei der Entfernungspauschale für Pendler, im Ehrenamt
und einzelnen Branchen (z.B. Gastronomie) durch geänderte Pauschalen und Umsatzsteuersätze.
Kranken- und Pflegeversicherung
• Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2026 auf
69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich), was für Gutverdiener höhere Beiträge bedeutet.
• Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für den Wechsel in die private
Krankenversicherung erhöht sich auf 77.400 Euro brutto im Jahr bzw. 6.450 Euro im Monat.
• Viele privat Krankenversicherte müssen 2026 mit durchschnittlich zweistelligen Beitragserhöhungen
rechnen; auch die private Pflegepflichtversicherung verteuert sich.
Versicherungen und betriebliche Vorsorge
• Durch die angehobenen Sozialversicherungsrechengrößen erhöhen sich die maximal steuer- und
sozialabgabenfreien Höchstbeträge für Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. steuerfrei bis rund 8.112 Euro jährlich, sozialversicherungsfrei bis ca. 4.056 Euro).
• Die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen in allen Zweigen der Sozialversicherung führen dazu, dass
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen insgesamt mehr Sozialabgaben zahlen.
• In der Pflege sind Schritte zur Begrenzung der Eigenanteile in stationären Einrichtungen vorgesehen;
Ziel ist, die monatliche Belastung der Pflegebedürftigen auf etwa 1.000 Euro zu deckeln und ambulante/stationäre Leistungen flexibler kombinierbar zu machen.
Recht und Finanzen allgemein
• Mehrere Gesetzesänderungen treten in Kraft, die arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche
Detailfragen (z.B. Minijob-Regeln, Sachbezugswerte, Beitragssätze einzelner Zweige) anpassen und damit Nettolöhne und Arbeitgeberkosten beeinflussen.
• Für Verbraucher relevant sind außerdem neue Informations- und Dokumentationspflichten im Finanz- und
Versicherungsbereich, etwa im Rahmen der Beratung zu Altersvorsorge- und Versicherungsprodukten; Ziel ist mehr Transparenz über Kosten, Risiken und Nachhaltigkeitskriterien.